Gute Herstellungspraxis
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit müssen bei der Herstellung von kosmetischen Mitteln die Anforderungen an Hygiene und Sauberkeit erfüllt werden. Es wurde ein neuer GHP-Standard festgelegt, der der ISO-Norm 22716 entspricht (Art. 12 und Anhang 7 VKos). Eine Zertifizierung ist jedoch nicht erforderlich, jedoch sehr zu empfehlen.
Dies aus folgenden Gründen:
Vertrauensbildung zu Kunden und Partner
unabhängiger Beweis zur Einhaltung der Norm
Schwachstellen im Betrieb erkennen und beheben
Hersteller von Kosmetikprodukten sind gesetzlich verpflichtet die gute Herstellungspraxis (auch bekannt als Kosmetik GMP oder ISO-22716) einzuhalten. Weitere Informationen finden Sie in der unten aufgeführten Link- Sammlung.
Ablauf einer Zertifizierung:
1. Auditierung vor Ort (1 Arbeitstag vor Ort)
Zertifikat mit 3 Jahren Gültigkeit (nur bei bestehen des 1. Audits)
jährliches Überwachungsaudit (ca. 1/2 Tag)
Rezertifizierung nach 3 Jahren
Kosten:
ca. 5500 SFr. für 3 Jahre
2500 SFr. 1. Audit
1500 SFr. für Überwachungsaudit
Es wird für jede Firma eine angepasste Offerte erstellt.
Falls Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren:
weiterführende Links:
Verordnung des EDI über kosmetische Mittel
Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung
Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
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