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Kosmetik GMP/ ISO-22716

Gute Herstellungspraxis


Zum Schutz der menschlichen Gesundheit müssen bei der Herstellung von kosmetischen Mitteln die Anforderungen an Hygiene und Sauberkeit erfüllt werden. Es wurde ein neuer GHP-Standard festgelegt, der der ISO-Norm 22716 entspricht (Art. 12 und Anhang 7 VKos). Eine Zertifizierung ist jedoch nicht erforderlich, jedoch sehr zu empfehlen.


Dies aus folgenden Gründen:

  • Vertrauensbildung zu Kunden und Partner

  • unabhängiger Beweis zur Einhaltung der Norm

  • Schwachstellen im Betrieb erkennen und beheben

Hersteller von Kosmetikprodukten sind gesetzlich verpflichtet die gute Herstellungspraxis (auch bekannt als Kosmetik GMP oder ISO-22716) einzuhalten. Weitere Informationen finden Sie in der unten aufgeführten Link- Sammlung.





Ablauf einer Zertifizierung:

  • 1. Auditierung vor Ort (1 Arbeitstag vor Ort)

  • Zertifikat mit 3 Jahren Gültigkeit (nur bei bestehen des 1. Audits)

  • jährliches Überwachungsaudit (ca. 1/2 Tag)

  • Rezertifizierung nach 3 Jahren

Kosten:

  • ca. 5500 SFr. für 3 Jahre

  • 2500 SFr. 1. Audit

  • 1500 SFr. für Überwachungsaudit

Es wird für jede Firma eine angepasste Offerte erstellt.


Falls Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren:



weiterführende Links:

Verordnung des EDI über kosmetische Mittel


Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung


Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände





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